
Kein Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
Seit dem 01.01.2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für nach dem 02. Januar 1961 Geborene abgeschafft. Es gibt nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente vom Staat. Unabhängig vom erlernten Beruf ist jede Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zumutbar.
Beispiel:
Kann ein Arzt, der einen Arm verloren hat, an einer Supermarktkasse noch länger als 6 Stunden am Tag arbeiten, bekommt er keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ob eine Erwerbsminderungsrente überhaupt gezahlt wird, hängt also von der Leistungsfähigkeit des Versicherten ab.
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Wann gibt es welche Berufsunfähigkeitsrente ?
(für nach dem 01.01.1961 Geborene)
Hier eine Übersicht zur Höhe der Erwerbsminderungsrente:
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