
Die 50%- Klausel
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel eine monatliche Rente, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Alternativ bieten Versicherer auch die 25% /75%- Staffelung an. D.h. ein Teil der abgesicherten BU-Rente wird bereits bei einer Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit von 25% ausbezahlt, der zweite Teil erst bei einer Beeinträchtigung von mindestens 75%.
Meist lautende Definition der Versicherungsunternehmen
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf auszuüben und nicht freiwillig einen seiner Stellung und Ausbildung entsprechenden anderen Beruf ausübt.
Erläuterung dazu:
URSACHE - Die Berufsunfähigkeit muss auf einem eines körperlichen Gebrechens beruhen.
FOLGE davon- der Versicherte ist berufsfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben
PROGNOSEZEITRAUM – der Versicherte muss voraussichtich für die nächsten 6 Monate nicht in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben.
Verwechslungsgefahr private Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Nicht zu verwechseln ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet nämlich nur, wenn Sie keinerlei Tätigkeit über eine vereinbarte tägliche Stundenzahl mehr ausüben können. Betonung liegt auf irgendeine Tätigkeit! Nicht die berufliche Tätigkeit ist versichert, sondern lediglich die allgemeine Erwerbsfähigkeit. Die Arbeitsmarktlage oder die reellen Chancen als "Invalider" eine Arbeitsstelle zu bekommen, bleibt gänzlich unberücksichtigt. Bitte diesen Unterschied beim Abschluss auf jeden Fall beachten, nicht dass Sie von einem Versicherungsschutz ausgehen, den Sie doch nicht haben. Die Auswirkungen im Leistungsfall sind fatal.
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Optimaler Schutz mithilfe eines unabhängigen Vergleichs
Es gibt enorme Unterschiede in den Versicherungsbedingungen der Gesellschaften. Als Laie, ohne das nötige Versicherungswissen und den entsprechenen Vergleichsprogramme von unabhängigen Analyseunternehmen, ist die Überprüfung der Versicherungsbedingungen nicht möglich. Lediglich die Preisunterschiede sind offensichtlich. Die Tücken im "Kleingedrucken" erkennen Sie erst im Leistungsfall, nämlich dann, wenn die Versicherungsgesellschaft Ihre monatliche Rente nicht bezahlen muss. Lassen Sie von Experten vergleichen. Wichtiger Punkt hier: Der Vergleich sollte unabhängig sein. Gebundene Vertreter einer bestimmten Gesellschaft, können nur dessen Produkte verkaufen. Ob genau diese Ihren Wünschen entsprechen, bleibt fraglich.
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