
Ein Muss für Beamte
Beamte des öffentlichen Dienstes benötigen unbedingt eine Diensthaftpflichtversicherung. Was viele nicht wissen, Beamte haften für Schäden, die sie bei der Ausübung ihres Amtes verursachen, uneingeschränkt und persönlich. Sie haben eine sogenannte Diensthaftung nach §839 BGB.
Trotz aller Fachkenntnisse und Sorgfalt passieren Fehler, die für Sie als Beamter, eine unbegrenzte Haftung mit ihrem privaten Vermögen nach sich ziehen! Nicht nur der Geschädigte kann Ersatzansprüche geltend machen, nein auch Ihr Dienstherr kann Beamte zusätzlich in Regress nehmen.
Beispielfälle für die Notwendigkeit der Diensthaftpflichtversicherung
1. Fall: Bei einem Schulausflug verletzt sich ein Schüler schwer. Die Eltern sind der Meinung, die Lehrerin kam der Aufsichtspflicht nicht nach und muss sich nun verantworten.
2. Fall: Eine Diensthaftung besteht für Beamte bei Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen oder Geräten.
3. Fall: Die Diensthaftung gilt ebenfalls für Versäumnisse von Terminen oder fehlerhaften Anweisungen. Eine Baugenehmigung wurde zu unrecht ausgestellt. Der Beamte, der dies entschieden hat, wird nun zur Verantwortung gezogen.
Wie schützt eine Diensthaftpflichtversicherung / Amtshaftpflichtversicherung
a) Die Diensthaftpflichtversicherung prüft und reguliert Schadensersatzansprüche von Dritten, die durch den Beamten verursacht worden sind.
b) Versichert sind verursachte Personen- und Sachschäden gegenüber dem Dienstherrn.
c) Eine Diensthaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche gegen den Beamten ab.
d) Mitversichert ist der Verlust von beruflich übergebenen Schlüsseln.
e) Kommt es zu einem Rechtsstreit, trägt die Diensthaftpflichtversicherung die dafür anfallenden Kosten.
Diensthaftpflichtversicherung - Vergleichen lohnt sich!
Eine Diensthaftpflichtversicherung kostet zwischen 50 – 100 € jährlich und ist im Vergleich zur Dienstunfähigkeitsversicherung relativ günstig.
Doch sollten Sie trotzdem die enthaltenen Leistungen, Deckungssummen und Preise der verschiedenen Anbieter genau prüfen, damit Sie sich auch im Schadensfall auf Ihre Diensthaftpflichtversicherung verlassen können.

