Disclaimer
AGB's

Private Unfallversicherung

Leistungszahlungen nur bei Unfall
Die private Unfallversicherung dient zur Absicherung von Unfallfolgen, ersetzt aber keinesfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da statistisch gesehen nur etwa 10% der BU-Leistungsfälle aus Unfälle resultieren. Sie ist auf jeden Fall ergänzend zur BU oder bei verwehrter BU-Absicherung auf jeden Fall sinnvoll. Abgesichert werden können u.a. Invaliditätsleistungen oder monatliche Unfallrenten ab einem Invalititätsgrad von 50%.

Die wichtigsten Unfallversicherungsleistungen
Unfallrente
Ab einem Invaliditätsgrad von 50% und mehr, zahlt der Versicherer die bei Abschluss vereinbarte Unfallrente. Voraussetzung: dauerhafte Invalidität von über 50%

Invalitiditätsleistung
Bei einer dauerhaft festgestellten Invalidität, leistet der Versicherer eine Einmalzahlung an die betroffenen Person. Maßgeblich für die Höhe dieses Betrages ist die versicherte Grundsumme, der Progressionssatz und die in den Vertragsunterlagen zugrundegelegte Gliedertaxe.

Unfallkrankenhaustagegeld/Genesungsgeld bzw. Unfalltagegeld
Bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus aufgrund eines Unfalls, sind individuell verschiedeneTagegelder versicherbar.

Noch versicherbar
Todesfallleistungen, Bergungskosten, evtl. entstehende Kurkosten, sog. Übergangsleistungen, Kosten für kosmetische Operationen bzw. Zahnersatzleistungen, Umschulungsgeld, Kosten für Haushaltshilfe oder psychiotherapeutische Maßnahmen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Versicherer sind noch weitere Komponenten versicherbar.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung
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