
Staatliche Leistungen im Pflegefall reichen nicht aus
Die private Pflegeversicherung dient zur Absicherung des Pflegefalles und als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Geleistet wird ein versichertes Tagegeld bei Einstufung in eine gesetzlich festgelegte Pflegestufe. Diese Absicherung ersetzt keineswegs eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da erst bei gravierenden Einschnitten im alltäglichen Leben geleistet wird. Sie ist allerdings sinnvoll für Personen, die gefährlichen Beschäftigungen (erhöhtes Risiko) nachgehen oder aufgrund von Vorerkrankungen keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr bekommen können.
Gesetzliche Leistungen
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Häusliche Pflege
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Stationäre Pflege
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Pflege durch Angehörige
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Pflege durch Pflegedienst
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Pflegedienst
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Pflegestufe I
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205 €
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384 €
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1.023 €
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Pflegestufe II
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410 €
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921 €
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1.279 €
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Pflegestufe III
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656 €
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1.432 €
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1.432 €
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Übliche Kosten für z.B. einen stationären Pflegeaufenthalt liegen im Durchschnitt jedoch mit etwa 3.000 € (meistens mehr) weit über den staatlichen Leistungen. Um im Pflegefall kein finanzielles Fiasko erleben zu müssen, ist in jungen Jahren bei fehlendem Berufsunfähigkeitsschutz oder mit zunehmendem Alter eine private Pflegeversicherung dringend erforderlich.
Wann leistet die private Pflegeversicherung
Versichert ist ein sog. Pflegetagegeld und wird bei Erfüllung folgender Kriterien teilweise (meist bei einer Pflegestufe I oder II) oder voll (bei Pflegestufe II) ausbezahlt:
Pflegestufe I: Man benötigt mindestens 90 Minuten am Tag fremde Hilfe
Pflegestufe II: Man benötigt mindestens 3 Stunden am Tag fremde Hilfe
Pflegestufe III: Mindestens 5 Stunden am Tag fremde Hilfe erforderlich
