
Absicherung körperlicher und psychischer Schäden
Während die Berufsunfähigkeitsversicherung die Fähigkeit der Berufsaus-
übung versichert, leistet die Grundfähigkeitsversicherung beim Verlust grundlegender Fähigkeiten im Alltag. Unter diese Kategorie fallen zum Beispiel sehen, hören oder laufen. Falls Sie aufgrund von bestehender Vorerkrankungen keine Möglichkeit haben, eine Berufsunfähigkeitsversiche-rung abzuschliesen, gibt es hierzu die Alternative der Grundfähigkeitsver-
sicherung. Diese zahlt bei Verlust fest definierter Fähigkeiten bis zum verein-
barten Endalter eine monatliche Rente.
Wann liegt der Versicherungsfall vor ?
Beim Verlust von folgenden Fähigkeiten für 12 Monate oder länger...
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Sehen
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Restsehfähigkeit von max. 2/50 der normalen Sehfähigkeit
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Sprechen
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kein verständliches Wort mehr möglich
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Sich orientieren
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Sie können sich nicht mehr orientieren
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Hände
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keine Benutzung eines Schreibstiftes oder Tastatur möglich
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Fazit: Zahlung einer monatlichen Grundfähigkeitsrente bis zum Ablauf des Versicherungsschutzes
oder beim Verlust von mindestens 3 der folgenden Fähigkeiten für 12 Monate oder länger...
| Hören | Keine Wahrnehmungen von Geräuschen mehr möglich |
| Gehen | Sie können keine 200m ohne anhalten und abstützen am Stück gehen |
| Treppen steigen | das Gehen von 12 Stufen ohne eine Pause von mind. 1 Minute nicht mehr möglich |
| Knien / Bücken | Sie sind nicht mehr fähig, einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben |
| Sitzen | kein Sitzen von mind. 20 Minuten mehr möglich |
| Stehen | kein längeres Stehen (mind. 10 Minuten) ohne Abstützen möglich |
| Greifen | Sie können mit beiden Händen keinen Schraubverschluss öffnen |
| Arme bewegen | Es ist nicht mehr möglich, alleine eine Jacke oder anderes Kleidungsstück anzuziehen |
| Heben / Tragen | Sie sind nicht in der Lage eine 2kg schweren Gegenstand 5 Meter zu tragen |
| Auto fahren | Ihnen wird die Fahrerlaubnis aus medizinischen Gründen entzogen |
Fazit: Bei dem Verlust von mindestens 3 der genannten Fähigkeiten, wird auch hier eine monatliche Grundfähigkeitsrente an die versicherte Person ausbezahlt.
Für welche Personengruppen empfehlenswert
Diese Alternative der Grundfähigkeitsversicherung ersetzt keines Falls die der Berufsunfähigkeitsver-sicherung, da hier nur die grundlegenden Fähigkeiten versichert sind. Erleiden Sie einen Schlaganfall und erfüllen die oben genannten Einschränkungen nicht, bekommen Sie keine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung.
Dennoch kann diese Absicherung u.a. für Nichterwerbstätige, Studenten, Schüler, Hausfrauen, Kinder oder für Personengruppen sein, die entweder aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr bekommen (Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung) bzw. der BU-Schutz finanziell zu teuer wäre.
