
Absicherung der Arbeitskraft
Mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird, im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, der dauerhafte Verlust der Erwerbsfähig-
keit abgesichert. D.h. solange Sie noch irgendeine Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit, egal welcher Art und ungeachtet der tatsächlichen Arbeitsmarktsituation, ausüben können, muss der Versicherer auf keinen Fall leisten (keine Erwerbsunfähigkeit).
Ebenfalls bleiben bei der Beurteilung der Leistungspflicht bisherige Kenntnisse und Fähigkeiten oder der bisherige Lebenstandard völlig außen vor.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung entspricht damit in etwa den Leistungsvoraussetzungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Kostenpunkt
Die monatlichen Beiträge der Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegen natürlich aufgrund des Leistungsumfangs natürlich unter denen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Maßgebliche Faktoren für die Höhe des Beitrags sind u.a. das Eintrittsalter in , die monatlich abgesicherte EU-Rente, die Laufzeit und der Gesundheitszustand bei Antragstellung. Sind bei Antragstellung Vorerkrankungen bekannt, können auch hier vom Versicherer Risikozuschläge oder Ausschlüsse vorgenommen werden.
Personenkreis
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt natürlich keine vollwertige Alternative zur BU-Versicherung dar, ist aber für Personengruppen geeignet, die entweder gefährlichen Beschäftigungen bzw. Freizeitaktivitäten nachgehen oder denen der BU-Schutz aufgrund von erheblichen Vorerkrankungen verwehrt bleibt.
