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AGB's
Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Individuelle Bedarfsanalyse notwendig
Versicherungsberater empfehlen allgemein im Berufsunfähigkeitsfall die Absicherung von 75 - 80% des Nettoeinkommens. Da sich die Lebenssituation bei allen Menschen unterschiedlich darstellt, ist eine pauschale Bestimmung der zu versichernden Berufsunfähigkeitsrente sehr schwierig. Maßgeblich für die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sind z. B. monatlich feste Zahlungsverpflichtungen, der Lebensstandard, familiäre Verhältnisse, bereits vorhandenes Sparguthaben, Erbaussichten, eventuelle Betriebsleistungen oder bereits bestehende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse.
Eine individuelle Bedarfsanalyse ist aus diesen Gründen unerlässlich, um nicht im Leistungsfall finanziellen "Schiffbruch" zu erleiden.

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Bestehende Ansprüche im BU-Fall
Ihre individuelle Versorgungslücke (BU-Höhe) im BU-Falle können Sie schnell mit der Gegenüberstellung Ihrer Einnahmen, die Sie bereits jetzt im Leistungsfall bekommen würden, und Ihrer monatlichen Ausgaben errechnen.
Bereits bestehende BU-Ansprüche können sein: gesetzliche Rentenleistungen (siehe Renteninformation), evtl. Berufsgenossenschaftsleistungen (bei betriebl. Unfall oder Berufskrankheit), evtl. bestehende Betriebsrentenansprüche, mögliche Einkommen von anderen Familienangehörigen, sonstige Einnahmen (aus Spar- oder Fondsguthaben, Vermietungen, andere Kapitaleinkünfte) oder andere private Versicherungsleistungen.
Ihre monatlichen Verpflichtungen und Ausgaben können sein: Kreditverpflichtungen, Versicherungsbeiträge für bestehende Verträge, Mietkosten, alle Lebenshaltungskosten für Sie und Ihre Familie.
Die Höhe der abzusichernden Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich aus der Differenz zwischen Verpflichtungen und bereits bestehenden Ansprüchen bei Berufsunfähigkeit.
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Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Entscheiden Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte auch zukünftig die zu Beginn festgesetzte Berufsunfähigkeitsrente flexibel anpassbar sein, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung! Versicherer bieten dazu unterschiedliche Nachversicherungsmöglichkeiten an. Wichtig: Sie sollten bei einer gewünschten Anpassung nicht immer heiraten oder ein Kind bekommen müssen, damit die BU-Rente angepasst werden kann. Achten Sie auf einen ausführlichen Nachversicherungskatalog, der auch Anpassungen ohne besondere Ereignisse möglich macht.
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