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Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum BU-Bedingungen checken?
Prüfen Sie vor Abschluss die Bedingungen! Von diesen hängt ab, ob die Versicherung im Leistungfall wirklich zahlt.

Hier eine BU-Checkliste mit 18 Punkten, die unbedingt geregelt sein sollten.

1. Prognosezeitraum 6 Monate (sehr wichtig)
Wählen Sie bitte keine Versicherungslösung, die eine andauernde oder eine voraussichtlichte Berufsunfähigkeit von mindestens 3 Jahre zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente verlangt. Üblich sind hier 6 Monate.

2. Verweisungsverzicht (sehr wichtig)
Auf die abstrakte Verweisung sollte auf jeden Fall verzichtet werden. D.h. Tritt der Leistungsfall ein, dürfen Sie nach den Vertragsklauseln nicht auf die Ausübung einer anderen Tätigkeit, die Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, verwiesen werden. Ist diese möglich, reicht eine theoretische Möglichkeit aus. Die Arbeitsmarktsituation bzw. eine tatsächliche Einstellung bleiben gänzlich unberücksichtigt.

3. 6-monatige Arbeitsunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit (sehr wichtig)
sAn eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung des Arztes) sind geringere Anforderungen gestellt, als an eine 50%ige Berufsunfähigkeit und führt deshalb schneller zur Leistung. Die Frage, wann sind Sie 6 Monate krankgeschrieben, lässt sich sicher leichter beantworten als die Frage, wann sind Sie 50% Berufsunfähig. Hinweis hier: Nur ein Versicherer erfüllt diesen Punkt. - Jetzt ein kostenlosen Vergleich anfordern-

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4. Versicherter Beruf
Wichtig: der zuletzt ausgeübte Beruf muss für die Prüfung im Leistungsfall maßgeblich sein, nicht der erlernte oder Ausbildungsberuf.

5. Rückwirkende Leistungsanerkennung
Leistungen sollen nicht erst ab Anerkennung der Leistung bzw. erst nach dem 6. Monat, sondern rückwirkend ab der Feststellung geleistet werden. Grund: Es kommt häufig vor, dass der Arzt in den ersten 6 Monaten keine klare Diagnose zur Berufsunfähigkeit abgeben kann.

6. Verzicht auf das Recht zur Beitragsanpassung /Kündigung (§ 19 VVG)
Werden bei Antragstellung schuldlos über Gesundheitsprobleme des Antragstellers unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, kann der Versicherer bei Bekanntwerden entweder die Prämie erhöhen oder den Vertrag kündigen. Auf dieses Recht sollte der Versicherer auf jeden Fall verzichten.

7. Nachweis der Berufsunfähigkeit
Bei der Leistungsprüfung sollten Ihre behandelnde Ärzte die Berufsunfähigkeit nachweisen können, nicht nur die Ärzte der Versicherungsgesellschaft. Bei guten Vertragsbedingungen können Versicherer lediglich auf eigene Kosten ergänzende Untersuchungen veranlassen.

8. Weltweiter Berufsunfähigkeitsschutz
Weltweiter Schutz sollte unbedingt gewährleistet sein, damit bei evtl. Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland weiterhin Versicherungsschutz besteht.

9. Berufsunfähig infolge einer Pflegebedürftigkeit
Bei Einstufung des Versicherten in eine gesetzliche Pflegestufe, sollte auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung der Rente beginnen, und zwar ohne weitere Nachweise.

10. Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
Behandlungs- und Therapieempfehlungen eines Arztes dürfen bei einer Nichtbefolgung durch den Versicherten nicht zum Verlust der BU-Rente führen. Der Verzicht auf diese Klausel ist unbedingt erforderlich.

11. Beitragsstundung während der Leistungsprüfung
Unbedingt erforderlich, da sich die Feststellung der Berufsunfähigkeit unter Umständen zeitlich etwas verzögern kann, Sie bereits kein Einkommen mehr erzielen und ohne diese Regelung weiter Beiträge zahlen müssten, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

12. Zeitliche Festlegung der Leistungsprüfung
Hilfreich sind in den Vertragsbedingungen festgelegte Zeiträume, in denen der Versicherer sich im Leistungsfall bzgl. des Prüfungssachstandes beim Versicherten rückmeldet. Ohne eine solche Regelung könnte die Leistungsprüfung enorm in die Länge gezogen werden.

13. Keine befristete Leistungsanerkenntnisse
Nachteilig sind Vertragsbedingungen, die eine mehrmalige Befristung des BU-Leistungsanerkenntnisses zulässt. Der schlechteste Fall aus einer solchen Nichtregelung wäre eine jährlich wiederkehrende Neuprüfung der Berufsunfähigkeit.

14. Überbrückungsmöglichkeiten
Bei eventuellen finanziellen Engpässen sollte eine Zahlungsaussetzung oder andere Überbrückungsmöglichkeit möglich sein. Sonst droht Verlust des Versicherungsschutzes.

15. Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung
Wichtige Regelung zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die gegebenen Lebensverhältnisse ohne erneute Gesundheitsprüfung.

16. Verschiedene Anzeige- und Meldepflichten
Generell sollten keine Anzeigepflichten und Meldefristen enthalten sein. Wo keine Fristen sind, können Sie keine versäumen.

17. Nachprüfung der Berufsunfähigkeit
Die Vorteile des generellen Verzichts auf die abstrakte Verweisung bei der Erstprüfung müssen auch bei der Nachprüfung gelten.

18. Kein Leistungsausschluss bei "fahrlässigen Verstöße"
z. B. Verkehrsdelikte

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